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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Vereinbarung zwischen der Schule und allen, die einen Kurs, eine Unterkunft oder eine andere Leistung buchen.

Diese Seite gibt das Dokument mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schule wieder. Bei Abweichungen ist das PDF der maßgebliche Text.

1. Allgemeine Informationen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Vereinbarung zwischen International House Malta (die „Schule“) und der Person, die einen Kurs, eine Unterkunft oder eine andere Leistung bucht (die „Studierende“ oder „Kundin“ beziehungsweise der „Studierende“ oder „Kunde“). Mit der Bestätigung einer Buchung — unmittelbar oder über eine Agentur — nimmt die studierende Person diese Bedingungen an.

International House Malta wird betrieben von Business Language Connection Limited, einer in Malta eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Registernummer C 27459, USt-IdNr. MT1596-0831). Die Schule ist vom ELT Council of Malta lizenziert (Lizenznummer 242/MB 09). Eingetragener Sitz: Triq id-Dragunara, St Julian’s, STJ 3141, Malta.

Alle Leistungen werden nach maltesischem Recht erbracht; für Streitigkeiten sind die maltesischen Gerichte zuständig.

Alle Fristen für Stornierungen, Verschiebungen und sonstige befristete Bedingungen richten sich nach der Ortszeit in Malta.

2. Buchung & Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular der Schule, unmittelbar oder über eine autorisierte Agentur. Für Minderjährige ist eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Schule kann außerdem Angaben zu Gesundheit oder besonderem Unterstützungsbedarf erbitten, um angemessen begleiten zu können.

Nach Eingang des Anmeldeformulars stellt die Schule eine Rechnung aus. Eine Buchung wird erst mit Eingang der Anzahlung wirksam; daraufhin wird eine Buchungsbestätigung versendet. Angaben zu Unterkunft und Transfer (sofern gebucht) werden näher am Anreisetermin mitgeteilt, in der Regel etwa zwei Wochen vorher. Der Schule empfiehlt, Reisen erst nach Erhalt der offiziellen Bestätigung zu buchen.

2.1 Preise und Vorausbuchungen

Alle Gebühren werden in Euro (€) berechnet.

Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste der Schule. Die Schule hält in der Regel die bei der Buchung bestätigten Preise ein, auch bei weit im Voraus getätigten Buchungen. Steigen jedoch staatliche Steuern oder Abgaben, oder erhöhen sich Kosten von Anbietern (etwa Unterkünften, Transferunternehmen, Prüfungsstellen) in einer Weise, die die Buchung unmittelbar betrifft, behält sich die Schule vor, die Schlussrechnung um genau diese Differenz anzupassen. Jede Änderung wird umgehend und mit einer klaren Aufschlüsselung mitgeteilt.

2.2 Kurzfristige Buchungen

Buchungen weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn werden nach Verfügbarkeit angenommen. Wer den Einstufungstest nicht vor der Anreise gemacht hat, holt ihn in der Schule nach. Wird der Test spät abgelegt und ist im passenden Niveau kein Platz frei, kann eine vorübergehende Zuordnung zum nächstgelegenen Niveau erfolgen, bis eine geeignete Klasse verfügbar ist. Bei kurzfristigen Buchungen ist der volle Betrag sofort fällig.

3. Zahlungen

3.1 Zahlungsbedingungen

Anzahlung: 20 % der Gesamtgebühren, zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zur Bestätigung der Buchung. Sie wird auf den Endbetrag angerechnet. Wird die Buchung storniert, wird die Anzahlung mit der anfallenden Stornogebühr verrechnet. Restbetrag: spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen.

3.2 Zahlungsarten

Banküberweisung – Bank of Valletta Kontoinhaber: Business Language Connection Limited (Betreiber von International House Malta) Bankanschrift: Bank of Valletta PLC, Preluna Branch, Sliema, Malta SWIFT: VALLMTMT IBAN: MT23 VALL 2201 3000 0000 4001 0251 236

Banküberweisung – Revolut Begünstigter: Business Language Connection Limited Bankanschrift: Revolut Bank UAB, Konstitucijos ave. 21B, 08130, Vilnius, Litauen SWIFT: REVOLT21 IBAN: LT69 3250 0359 4824 3835

Revolut-Tag: @ihmalta

Weitere Plattformen TransferMate: ihmalta.transfermateeducation.com Flywire: ihmalta.flywire.com

Geben Sie bei der Zahlung bitte die Anmelde-ID der studierenden Person an (die letzten 5 Ziffern Ihrer Referenznummer, zu finden auf der Rechnung, z. B. 100/15912/15987).

Sämtliche Bankgebühren trägt die absendende Person.

Buchungen, die nicht fristgerecht bezahlt werden, können storniert werden.

3.3 Preisanpassungen

Wie Preise auf Vorausbuchungen angewendet und bei Änderungen von Steuern oder Anbieterkosten angepasst werden können, steht in Abschnitt 2.2.

4. Stornierung, Erstattung, Abbruch & Verschiebung

Alle Stornierungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen (per E-Mail oder Brief). Mündliche Stornierungen werden nicht angenommen.

4.1 Stornierung vor der Anreise

Mehr als 28 Tage vor Kursbeginn – es fällt eine Stornogebühr von 150 € an, der Rest wird erstattet. 28–14 Tage vor Anreise – 50 % Erstattung. Weniger als 14 Tage vor Anreise – keine Erstattung.

4.2 Stornierung wegen Visumsablehnung

Bei einer Visumsablehnung besteht Anspruch auf vollständige Erstattung abzüglich einer Stornogebühr von 150 €, der anfallenden Bankgebühren und etwaiger entstandener Zusatzkosten. Für die Bearbeitung der Erstattung ist das offizielle Ablehnungsschreiben vorzulegen.

Studierende aus Hochrisikoländern müssen über die Schule die Stornoversicherung Guard.me Multirisk Plus abschließen. In diesen Fällen ist die Erstattung unmittelbar beim Versicherer geltend zu machen.

Der Versicherungsschutz greift nur, wenn die Visumsablehnung tatsächlich erfolgte und außerhalb des Einflusses der studierenden Person lag. Kein Schutz besteht, wenn die Ablehnung auf fehlende Unterlagen, einen verspäteten Antrag, frühere Ablehnungen, Vorstrafen oder andere beeinflussbare Umstände zurückgeht. Die Schule stellt Nachweise zur Unterstützung von Versicherungsansprüchen bereit, kann das Ergebnis aber weder beeinflussen noch garantieren.

4.3 Verschiebungen

Anfragen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenlose Änderung ist möglich, wenn sie vor dem Startdatum beantragt wird. Verschobene Buchungen müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglichen Starttermin beginnen. Danach verfallen sämtliche Gebühren. Einmal verschobene Buchungen können bei späterer Stornierung nicht erstattet werden. Für jede weitere Änderung nach der ersten Anfrage fällt eine Umbuchungsgebühr von 50 € an. Liegt der neue Starttermin mehr als 12 Monate nach dem ursprünglichen Buchungsdatum, gilt die dann aktuelle Preisliste. Für verschobene Buchungen gelten außerdem die Bestimmungen zu Preisen und Vorausbuchungen in Abschnitt 2.2. Verschiebungen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit; dieselben Leistungen können nicht immer garantiert werden. Verkürzung nach Verschiebung: Verschobene Buchungen können nicht verkürzt werden. Wird ein kürzerer Kurs gewünscht, gelten für den entfallenden Teil die normalen Stornoregeln, und für ungenutzte Wochen wird nichts erstattet. Saisonzuschläge: Wird eine Buchung aus der Neben- in die Hauptsaison verlegt, fällt der Hauptsaisonzuschlag an. Wird sie aus der Haupt- in die Nebensaison verlegt, wird der Zuschlag nicht erstattet und kann weder übertragen noch als Guthaben für andere Leistungen verwendet werden. Sonderangebote: Wurde eine Buchung im Rahmen eines bestimmten Angebots getätigt, gelten dessen Bedingungen zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.4 Nichterscheinen

Keine Erstattung

4.5 Abbruch des Kurses durch die studierende Person

Wird ein Kurs nach seinem Beginn abgebrochen oder verkürzt, werden weder Unterricht noch Unterkunft noch andere gebuchte Leistungen erstattet. Kursgebühren sind zudem nicht auf andere Personen übertragbar.

4.6 Abbruch des Kurses durch die Schule

Die Schule behält sich vor, Kurs oder Unterkunft zu beenden, wenn schwerwiegend gegen Schulregeln, Visumsauflagen oder maltesisches Recht verstoßen wird. In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung, und offene Gebühren bleiben zahlbar.

4.7 Studierende mit Visum

Befindet sich eine Person mit einem auf Schulunterlagen ausgestellten Studienvisum in Malta und wird ihr Kurs beendet — durch sie selbst oder durch die Schule —, muss die Schule die Behörden informieren. In diesen Fällen wird das Visum in der Regel von den Behörden widerrufen, und die betroffene Person muss die nötigen Reise- oder aufenthaltsrechtlichen Schritte veranlassen.

4.8 Bearbeitung von Erstattungen

Bewilligte Erstattungen erfolgen innerhalb von 12 Wochen nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags und aller erforderlichen Unterlagen. Erstattet wird auf demselben Zahlungsweg wie die ursprüngliche Zahlung; sämtliche Bank- und Überweisungsgebühren trägt die studierende Person.

5. Visa

Wer für ein Studium in Malta ein Visum benötigt, ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig zu beantragen und alle erforderlichen Unterlagen beizubringen.

Die Schule stellt Nachweisdokumente (etwa das Zulassungsschreiben) aus, sobald die Anzahlung eingegangen ist. In manchen Fällen kann die vollständige Zahlung verlangt werden, bevor Unterlagen herausgegeben werden. Alle Visumsunterlagen werden elektronisch ausgestellt (unterschriebenes und gestempeltes PDF). Originale in Papierform sind auf Anfrage möglich, die Kurierkosten trägt jedoch die studierende Person.

Wird ein Visumsantrag abgelehnt, gelten die Storno- und Erstattungsregeln der Schule. Für einen Erstattungsanspruch ist das offizielle Ablehnungsschreiben vorzulegen.

Studierende mit Visum müssen alle Visumsauflagen einhalten, einschließlich der Pflicht, an mindestens 85 % des Unterrichts teilzunehmen. Ein Verstoß kann zum Verlust der Visumsberechtigung führen; Erstattungen erfolgen in diesem Fall nicht. Wer sein Visum mit Unterlagen der Schule erhalten hat, muss beachten, dass der Hauptzweck des Aufenthalts in Malta und die Bedingung des Visums das Englischstudium bei IH Malta ist.

Für Visumsanträge kann die Schule gegen eine zusätzliche Gebühr für die Unterlagenprüfung bei der Terminbuchung bei VFS helfen und prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind. Diese Leistung beschränkt sich darauf, die eingereichten Unterlagen mit der amtlichen Liste abzugleichen und auf Fehlendes hinzuweisen. Sie garantiert keine Visumserteilung. Die Entscheidung liegt allein bei den maltesischen Behörden. Die Schule haftet nicht, wenn falsche Unterlagen eingereicht, Papiere vergessen, Termine versäumt werden oder es zu Verzögerungen durch VFS oder andere Dritte kommt.

Wir empfehlen dringend, die Stornoversicherung Guard.me Multirisk Plus abzuschließen (über die Schule buchbar), da sie Visumsablehnungen und andere unerwartete Situationen abdeckt. Der Schutz greift nur, wenn die Person antragsberechtigt war, alle erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht hat und die Ablehnung außerhalb ihres Einflusses lag.

5.1 Einhaltung der Visumsauflagen

Wer ein Studienvisum hat, muss den Kurs wie geplant besuchen und abschließen. Wird das Studium aus irgendeinem Grund beendet, informiert die Schule die Behörden, und das Visum wird in der Regel widerrufen.

5.2 Studienvisum und Arbeit

Jede Erwerbstätigkeit in Malta setzt eine gültige Arbeitserlaubnis der maltesischen Behörden voraus. Ist sie erlaubt, darf die Arbeit die vorgeschriebenen wöchentlichen Kontaktstunden und die Anwesenheit nicht beeinträchtigen. Die Schule kann Stundenpläne nicht an eine Beschäftigung anpassen. Steht die Arbeit dem Studium entgegen, hat das Studium Vorrang, um die Visumsauflagen einzuhalten.

5.3 Visumsverlängerungen

Wer den Kurs in Malta verlängern möchte und dafür eine Visumsverlängerung braucht, muss die vollen Kursgebühren für die Verlängerung zahlen, bevor die Schule Nachweisdokumente ausstellt oder Unterlagen bei den Behörden einreicht. Planen Sie ausreichend Bearbeitungszeit ein und halten Sie während der gesamten Verlängerung Anwesenheits- und Visumsregeln ein. Verlängerungen der Unterkunft stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und der jeweils geltenden Preise.

5.4 Bearbeitung von Erstattungen

Bewilligte Erstattungen erfolgen innerhalb von 12 Wochen nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags und aller erforderlichen Unterlagen. Erstattet wird auf demselben Zahlungsweg wie die ursprüngliche Zahlung; sämtliche Bank- und Überweisungsgebühren trägt die studierende Person.

6. Kursinformationen

6.1 Kurszeiten und Kursdauer

Kurse sind in Wochenblöcke gegliedert; jede Woche umfasst Unterricht von Montag bis Freitag. Eine übliche Lernwoche besteht je nach Kursart aus 10, 20 oder 30 Einheiten. Die Mindestbuchung beträgt eine Woche, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Unterricht liegt zwischen 08:45 und 16:00 Uhr; die genauen Zeiten werden bei der Ankunft bestätigt. Der Einstieg ist an jedem Montag möglich. Die Schule behält sich vor, Unterrichtszeiten und Stundenpläne anzupassen, wenn es für einen reibungslosen Betrieb oder aus akademischen und organisatorischen Gründen nötig ist.

6.2 Unterrichtsplanung

Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt und kann vormittags oder nachmittags liegen. Wir berücksichtigen Wünsche nach Möglichkeit, der endgültige Stundenplan hängt jedoch von der Verfügbarkeit ab und kann nicht garantiert werden. Für keinen Kurs und kein Paket kann die Schule Vormittags- oder Nachmittagsunterricht zusichern.

6.3 Dauer von Einheiten und Blöcken

Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten. Gruppenunterricht findet in Blöcken von 90 Minuten statt (zwei Einheiten hintereinander). Wo reduzierte Stunden gelten (siehe „Regelung zu reduzierten Stunden“), entsprechen zwei Drittel eines 90-Minuten-Blocks 60 Minuten.

6.4 Regelung zu reduzierten Stunden

Hat eine Klasse weniger als 3 Teilnehmende, wird der Unterricht auf zwei Drittel (2/3) der geplanten Stunden angepasst und als Einzel- oder Kleingruppenunterricht erteilt.

6.5 Einstufungstest und Niveauvoraussetzungen

Alle Studierenden müssen den Online-Einstufungstest mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn machen. So kann die Schule die Klassen sinnvoll planen. Wer den Test nicht rechtzeitig macht, muss mit Verzögerungen beim Einstieg rechnen oder wird vorläufig zugeordnet, bis das Niveau feststeht. Wegen eines verspäteten Tests versäumter Unterricht wird nicht nachgeholt, gutgeschrieben oder erstattet. Ist bei spätem Test die passende Niveauklasse voll, kann eine vorübergehende Zuordnung zum nächstgelegenen geeigneten Niveau erfolgen, bis ein Platz frei wird.

6.6 Mindest- und Höchstklassengröße

Klassen umfassen in der Regel höchstens 15 Teilnehmende und benötigen mindestens 3, um als Gruppe zu laufen. In Ausnahmefällen kann die Höchstzahl für kurze Zeit leicht überschritten werden; die Schule strebt jedoch stets an, so bald wie möglich zur angegebenen Höchstzahl zurückzukehren.

6.7 Anwesenheitspflicht und Zertifikat

Für eine Teilnahmebescheinigung ist die Teilnahme an mindestens 85 % des Unterrichts erforderlich. Wer diese Vorgabe nicht erfüllt, erhält lediglich einen Studienbericht.

6.8 Pünktlichkeit

Es wird erwartet, dass alle rechtzeitig zum Unterricht erscheinen. Wer mehr als 10 Minuten nach Beginn kommt, wird nicht in die Klasse gelassen und als abwesend geführt. Dasselbe gilt nach Pausen — die Rückkehr muss zügig erfolgen, damit der Unterricht ungestört weitergehen kann. Wegen Verspätung versäumter Unterricht wird nicht nachgeholt, gutgeschrieben oder erstattet.

6.9 Das Studium hat Vorrang

Stundenpläne können vormittags oder nachmittags liegen. Persönliche Verpflichtungen, einschließlich einer Erwerbstätigkeit, begründen keinen Anspruch auf einen bestimmten Stundenplan. Wer einen zugeteilten Stundenplan ablehnt, gilt als abwesend.

6.10 Kursmaterialien

Für den Unterricht wird ein Klassenexemplar des Kursbuchs gestellt, das am Ende jeder Einheit zurückzugeben ist, sofern nichts anderes gesagt wird. Wer ein eigenes Exemplar möchte, kann das Buch am Empfang kaufen. Ein eigenes Exemplar gibt vollen Zugang zu den zugehörigen digitalen Materialien und Online-Übungen und ermöglicht selbstständiges Weiterlernen. Alle sonstigen von der Schule bereitgestellten Lernmaterialien sind Kopien oder Handouts, die behalten werden dürfen. Für verlorene oder beschädigte Bücher kann ein Ersatz berechnet werden.

6.11 Durchführung des Unterrichts

Als internationale Sprachschule richten wir den Unterricht auf Teilnehmende ein, die zu unterschiedlichen Zeiten kommen und gehen. Lehrkräfte können während eines Aufenthalts wechseln, und der Unterricht beginnt nicht immer am Anfang des Kursbuchs. Der Lernfortschritt wird fortlaufend verfolgt und durch wöchentliche und monatliche Tests unterstützt, an denen alle teilnehmen müssen.

6.12 Verspätungen und vorzeitiges Verlassen

Wiederholte Verspätungen oder vorzeitiges Verlassen des Unterrichts gelten als Fehlzeit und senken die Gesamtanwesenheit. Versäumter Unterricht wird nicht nachgeholt, gutgeschrieben oder erstattet.

6.13 Niveauwechsel

Wer das Niveau wechseln möchte, spricht zuerst mit der eigenen Lehrkraft. Die Anfrage prüft anschließend die Studienleitung (oder eine beauftragte Person) und kann einen Fortschrittstest verlangen. Ein Wechsel wird nur nach sorgfältiger Einschätzung und Bewertung der Gesamtleistung durch das akademische Team genehmigt. Ist bei spätem Einstufungstest die passende Niveauklasse voll, kann eine vorübergehende Zuordnung zum nächstgelegenen geeigneten Niveau erfolgen, bis ein Platz frei wird.

6.14 Urlaub für Langzeitstudierende

Wer einen Langzeitkurs besucht, kann je 12 gebuchte Wochen 2 Urlaubswochen beantragen. Urlaubsanträge sind schriftlich am Empfang mit dem Holiday Break Form einzureichen, mindestens 2 Wochen im Voraus. Buchbar sind nur ganze Wochen (Montag bis Freitag). Urlaub kann nicht ans Kursende gelegt werden. Genehmigter Urlaub verlängert in der Regel das Kursende. Wird auf die Verlängerung verzichtet, verfällt der versäumte Unterricht und wird weder erstattet noch nachgeholt. Reicht eine Anmeldung durch Urlaubswochen in die Hauptsaison hinein, fällt der Saisonzuschlag nach den tatsächlichen Studienterminen an. Wird eine bereits genehmigte Urlaubszeit verschoben, fällt eine Umbuchungsgebühr von 50 € an. Studierende mit Visum müssen darauf achten, dass Urlaubsanträge mit dem Enddatum ihres Visums vereinbar sind. Wird Urlaub genommen, verlängern sich Kurs- und Unterkunftsbuchung um dieselbe Wochenzahl. Für die zusätzlichen Wochen sind daher im Voraus weitere Unterkunftsgebühren zu zahlen. Das Zimmer bleibt während des Urlaubs und bis zum neuen Enddatum reserviert. Nicht genommener Urlaubsanspruch verfällt und kann weder in Erstattungen noch in Guthaben oder Leistungen umgewandelt werden.

6.15 Regelung zu Feiertagen

Die Schule ist an den meisten maltesischen Feiertagen geöffnet. Kein Unterricht findet allein am ersten Weihnachtsfeiertag, an Neujahr und am Karfreitag statt, sofern diese auf Werktage fallen. Unterricht, der auf diese Tage fällt, wird nicht nachgeholt, gutgeschrieben oder erstattet.

6.16 Wissenschaftliche Redlichkeit

Es wird erwartet, dass Aufgaben, Tests und Projekte ehrlich bearbeitet werden. Plagiate, Täuschung sowie der missbräuchliche Einsatz von Übersetzungs- oder KI-Werkzeugen sind nicht zulässig. Solches Verhalten verhindert echtes Lernen und kann sich auf Fortschritt, Testergebnisse, Berichte und Zertifikate auswirken. Lehrkräfte können Arbeiten zurückweisen oder unbewertet lassen, die nicht selbst verfasst wurden.

7. Unterkunft

7.1 Villa Belview Residence 18+

Die Belview Residence eignet sich für alle, die Selbstständigkeit und eine gesellige Atmosphäre schätzen. Sie liegt nahe der Schule und bietet ein angenehmes Umfeld mit Selbstverpflegung, Gemeinschaftseinrichtungen und der Gelegenheit, andere internationale Studierende kennenzulernen. Die Belview Residence steht ausschließlich Personen ab 18 Jahren offen. Zimmer werden mit Personen desselben Geschlechts geteilt. Angeboten werden Einzel-, Doppel- und Dreibettzimmer, je nach Verfügbarkeit. Bäder werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern gemeinsam genutzt. Die Buchung eines Einzelzimmers schließt kein eigenes Bad ein. Eigene Bäder gibt es nur auf Anfrage, nach Verfügbarkeit; sie können im Zimmer liegen oder außerhalb, dann aber zur alleinigen Nutzung reserviert sein. Die Residenz ist auf Selbstverpflegung und Selbst-Check-in ausgelegt. Ausführliche Hinweise zum Check-in gehen vor der Anreise zu und müssen genau befolgt werden, um Zugang zum Zimmer zu erhalten.

7.2 Hausordnung – Residenz

Die Hausordnung der Residenz ist einzuhalten, insbesondere: Lärm: Ruhezeit ab 23:00 Uhr; keine laute Musik, kein lauter Fernseher, keine Partys. Gäste: Besuch von außen ist weder in Zimmern noch in Gemeinschaftsräumen gestattet. Alkohol und Drogen: Besitz und Konsum von Alkohol oder Drogen sind streng untersagt. Rauchen: nur in den ausgewiesenen Außenbereichen (Balkone, Terrassen, Dach). Rauchen in den Zimmern und das Manipulieren von Rauchmeldern sind streng untersagt. Hygiene: Lebensmittel sind ordentlich zu lagern und zu beschriften; Küchen sind nach der Benutzung zu reinigen; Wäschetrocknen auf Balkonen ist nicht gestattet.

7.3 Kaution und Haftung

Am ersten Schultag wird eine erstattungsfähige Kaution von 50 € erhoben. Sie wird am Ende des Aufenthalts zurückgezahlt, sofern keine Schäden, Verluste oder außergewöhnlichen Reinigungskosten entstanden sind. Kosten fallen an für verlorene Schlüssel (10 €), Schäden an Möbeln oder Einrichtungen, den Missbrauch von Brandschutz- oder Sicherheitstechnik, das Manipulieren von Rauchmeldern sowie dann, wenn das Zimmer in einem Zustand hinterlassen wird, der eine Grundreinigung erfordert. Die Schule haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände; Wertsachen sind im Zimmer einzuschließen.

7.4 Einrichtungen und Leistungen

Die Residenz verfügt über Gemeinschaftsküchen und Essbereiche, einen Aufenthaltsraum, eine Dachterrasse, Waschmöglichkeiten, WLAN und Klimaanlage. Bettwäsche und Handtücher werden gestellt und wöchentlich gewechselt. Toilettenpapier wird nur bei der Ankunft gestellt und ist danach selbst zu besorgen.

7.5 Check-in und Check-out

Check-in: Sonntag 15:00 Uhr Check-out: Samstag 11:00 Uhr

Zusätzliche Nächte sind auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich und werden zum veröffentlichten Nachtpreis berechnet. Wer nachts oder früh am Morgen vor der offiziellen Check-in-Zeit ankommt, muss die vorherige Nacht mitbuchen, damit das Zimmer bereitsteht. Ein später Check-out ohne vorherige Absprache wird als zusätzliche Nacht berechnet.

7.6 Nebenkosten

Wasser, Strom und WLAN sind bei angemessenem Verbrauch enthalten. Übermäßiger Verbrauch (etwa eine laufende Klimaanlage bei Abwesenheit) kann gesondert berechnet werden. WLAN wird bereitgestellt; Geschwindigkeit und Abdeckung können nicht garantiert werden.

7.7 Umweltabgabe (ECO Tax)

Personen ab 18 Jahren zahlen die Umweltabgabe von 0,50 € pro Nacht, höchstens 5 € pro Aufenthalt.

7.8 Reinigung

Schlafzimmer werden wöchentlich gereinigt, Gemeinschaftsbereiche täglich. Für Ordnung im eigenen Zimmer, das Aufräumen nach sich selbst in Gemeinschaftsräumen und die Entsorgung des Mülls an den vorgesehenen Stellen sind die Bewohnerinnen und Bewohner selbst verantwortlich.

7.9 Beschwerden und Wechsel

Wer mit der Unterkunft nicht zufrieden ist, muss dies der Schule unverzüglich melden und ihr angemessene Zeit geben, die Beschwerde zu prüfen und zu bearbeiten. Bietet die Schule eine geeignete Lösung an und wird dennoch ausgezogen, oder wird ausgezogen, ohne der Schule diese Gelegenheit zu geben, erfolgt keine Erstattung, und die Buchung wird als Stornierung behandelt.

7.10 Betriebsbedingte Umzüge

Bei Instandhaltung oder aus anderen betrieblichen Gründen kann die Schule in eine gleichwertige Unterkunft umziehen lassen. Wir informieren darüber und helfen beim Umzug.

7.11 Ausschluss

Die Schule behält sich vor, Personen bei schwerem Fehlverhalten, wiederholter Störung oder Verstoß gegen die Hausordnung aus der Residenz zu verweisen. In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung, und eine andere Unterkunft ist selbst zu organisieren und zu bezahlen.

7.12 Gastfamilien

Der Aufenthalt in einer maltesischen Gastfamilie bietet ein authentisches kulturelles und sprachliches Eintauchen. Englisch lässt sich im Alltag üben, es gibt hausgemachte Mahlzeiten, und lokale Gebräuche erlebt man in einem herzlichen, familiären Rahmen.

7.13 Lage und Anfahrt

Gastfamilien wohnen in verschiedenen Wohngegenden Maltas. Häufig ist für den Weg zur Schule und zurück der öffentliche Nahverkehr nötig. Die Fahrtkosten trägt die studierende Person.

7.14 An- und Abreise

Die Unterkunft wird in der Regel vom Check-in am Sonntag bis zum Check-out am Samstag gebucht. Zusätzliche Nächte sind auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich und werden zum veröffentlichten Nachtpreis berechnet.

7.15 Zimmertypen und Bäder

Gastfamilien bieten Einzel- oder geteilte Zimmer, geteilt mit Personen desselben Geschlechts, sofern nichts anderes gewünscht wird. Bäder werden in der Regel mit der Familie und anderen Studierenden geteilt. Eigene Bäder gibt es nur auf Anfrage gegen Aufpreis und nach Verfügbarkeit; sie können im Zimmer liegen oder außerhalb, dann aber zur alleinigen Nutzung reserviert sein.

7.16 Verpflegung

Bei Gastfamilien buchbar sind: Halbpension: kontinentales Frühstück (Tee/Kaffee/Saft, Toast mit Butter und einer Auswahl an Aufstrichen) und Abendessen (warme Mahlzeit, Nachtisch oder Obst sowie Trinkwasser). Vollpension: kontinentales Frühstück, Lunchpaket (belegte Brote, Obst und Mineralwasser) und Abendessen.

Die Essenszeiten legt die Gastfamilie fest und sie sind einzuhalten. Es wird erwartet, dass die Familie vorab informiert wird, wenn eine Mahlzeit ausfällt. Die Mahlzeiten sind hausgemacht und familiär und nicht mit Restaurantservice zu vergleichen. Versäumte Mahlzeiten werden nicht ersetzt, gutgeschrieben oder erstattet. Selbst zu kochen ist in Gastfamilien nur nach vorheriger Absprache mit der Familie gestattet.

7.17 Besondere Ernährung und Allergien

Familien können vegetarische, vegane, glutenfreie, laktosefreie oder andere besondere Kostformen gegen eine zusätzliche Wochengebühr von 70 € anbieten. Entsprechende Wünsche sind bei der Buchung anzugeben. Ohne vorherige Anmeldung kann die Schule besondere Kostformen nicht zusichern. Viele maltesische Familien haben Haustiere. Bei Allergien oder anderen gesundheitlichen Anliegen ist dies bei der Buchung deutlich anzugeben, damit die Schule passende Vorkehrungen treffen kann.

Wurden Ernährungsbedürfnisse oder Allergien vor der Anreise nicht mitgeteilt und kann die zugewiesene Familie sie nicht berücksichtigen, bemüht sich die Schule nach Kräften um eine geeignete Ersatzunterkunft. Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit; findet sich keine geeignete Alternative, erfolgt keine Erstattung.

7.18 Check-in und Check-out

Check-in: Sonntag ab 15:00 Uhr Check-out: Samstag bis 11:00 Uhr

Zusätzliche Nächte sind auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich und werden zum veröffentlichten Nachtpreis berechnet.

Wer nachts oder früh am Morgen vor der offiziellen Check-in-Zeit ankommt, muss die vorherige Nacht mitbuchen, damit das Zimmer bereitsteht. Ein später Check-out ohne vorherige Absprache wird als zusätzliche Nacht berechnet.

7.19 Hausordnung – Gastfamilien

Das Familienleben ist zu achten und die Hausregeln sind einzuhalten, insbesondere: Essenszeiten und Ausgangszeiten (für Minderjährige – siehe Abschnitt 10). Wäsche wird einmal pro Woche gewaschen. Keine Übernachtungsgäste und kein Besuch ohne Erlaubnis. Rauchen im Haus ist nicht gestattet. Das eigene Zimmer ist ordentlich zu halten, und Gemeinschaftsräume sind rücksichtsvoll zu nutzen.

7.20 Wechsel der Familie

Wir bemühen uns nach Kräften um eine passende Gastfamilie; dennoch können Umstände einen Wechsel erforderlich machen. Das kann vor der Anreise geschehen oder, in seltenen Fällen, während des Aufenthalts (etwa bei Krankheit oder in einem Notfall). Die Schule organisiert dann eine Ersatzunterkunft desselben Standards. Wird eine angemessene Alternative abgelehnt, erfolgt keine Erstattung, und der Wechsel wird als Stornierung behandelt.

7.21 Reinigung und Nebenkosten

Die Familien reinigen das Zimmer wöchentlich und stellen einmal pro Woche frische Bettwäsche und Handtücher. Wäsche wird nur einmal pro Woche gewaschen. Zusätzliche Wäsche kann gesondert berechnet werden. Nebenkosten (Wasser, Strom, WLAN) sind bei angemessenem Verbrauch enthalten. Übermäßiger Verbrauch kann gesondert berechnet werden.

7.22 WLAN

Die meisten Gastfamilien bieten WLAN, Geschwindigkeit und Abdeckung können jedoch unterschiedlich sein. Die Schule kann die Qualität der Internetverbindung in Gastfamilien nicht garantieren.

7.23 Klimaanlage

Nicht alle Gastfamilien haben eine Klimaanlage. Wo sie vorhanden ist, kann ihre Nutzung einen Aufpreis kosten, der unmittelbar an die Familie zu zahlen ist.

7.24 Ausschluss

Die Schule behält sich vor, Personen bei schwerem Fehlverhalten, wiederholter Störung oder Missachtung der Hausregeln aus einer Gastfamilie zu nehmen. In diesen Fällen wird für nicht genutzte Unterkunft nichts erstattet, und eine andere Unterkunft ist selbst zu organisieren und zu bezahlen.

8. Flughafentransfers

8.1 Buchungsvoraussetzungen

Flughafentransfers sind über die Schule zu den veröffentlichten Preisen buchbar. Die vollständigen Flugdaten (Fluggesellschaft, Flugnummer, Datum, Ankunfts- beziehungsweise Abflugzeit) sind mindestens 7 Tage vor der Anreise anzugeben. Ohne vollständige Flugdaten kann ein Transfer nicht bestätigt werden. Für falsche oder unvollständige Flugdaten haftet die Schule nicht. Transfers sind verpflichtend für alle, die eine Unterkunft über IH Malta buchen (Belview Residence oder Gastfamilie), sowie für alle Minderjährigen, unabhängig von der Art der Unterkunft. Die veröffentlichten Transferpreise gelten für über die Schule gebuchte Unterkünfte sowie für private Unterkünfte in St Julian’s und den angrenzenden Gebieten. Für Transfers an andere Orte können Zusatzkosten anfallen.

8.2 Enthaltene Wartezeit

Der Transfer schließt bis zu 60 Minuten Wartezeit ab der planmäßigen Landung ein. Wer den Fahrer nicht findet, muss die Notfallnummer des Transferdienstes anrufen. Transfers können mit anderen Studierenden geteilt werden, wodurch zusätzliche Wartezeit entstehen kann.

8.3 Verspätungen, verpasste Flüge und Erstattungen

Bei einer Flugverspätung wartet der Fahrer bis zu 60 Minuten. Darüber hinausgehende Wartezeit kann zum üblichen Stundensatz des Fahrers berechnet werden. Bei erheblichen Verspätungen, verpassten Flügen oder geänderten Ankunftsdaten ist die Schule unverzüglich zu informieren. Eine Erstattung ist nur möglich, wenn die Schule vorab informiert und der Transfer mindestens 48 Stunden vor der planmäßigen Ankunft storniert wird. Für Verzögerungen durch Verkehr, Wetter oder andere Umstände außerhalb ihres Einflusses haftet die Schule nicht.

8.4 Transfers bei der Abreise

Die Flugdaten für die Abreise sind spätestens bis Mittwoch derselben Woche am Empfang zu bestätigen. Beim Abreisetransfer ist außerdem pünktlich am vereinbarten Ort zu sein. Fahrer warten höchstens 15 Minuten. Ist niemand da, fährt der Fahrer weiter, und es erfolgt keine Erstattung. Die Fahrt zum Flughafen ist dann selbst zu organisieren und zu bezahlen.

9. Gesundheit, Sicherheit & Versicherung

9.1 Versicherungspflicht

Alle Studierenden benötigen eine gültige Reise- und Krankenversicherung für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts in Malta. Die Schule empfiehlt nachdrücklich die Versicherung Guard.me Multirisk Plus (über die Schule buchbar), die medizinische Notfälle, Unfälle und Visumsablehnungen abdeckt. Ein Nachweis kann jederzeit verlangt werden.

9.2 Haftung

Die Schule haftet nicht für Diebstahl, Verlust, Krankheit, Unfall oder Verletzung. Das gilt innerhalb und außerhalb des Schulgeländes, einschließlich Unterrichtsräumen, Gemeinschaftsbereichen und Empfang. Für persönliche Gegenstände ist jederzeit selbst zu sorgen, auch wenn sie bei Mitarbeitenden oder am Empfang hinterlegt wurden. Für Leistungen Dritter (etwa Ausflüge, Sportangebote) haftet die Schule nicht.

9.3 Notfallabläufe und Erste Hilfe

Die Schule hat ausgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer vor Ort und folgt Notfallabläufen nach maltesischen Vorschriften. Bei Krankheit oder Unfall wird beim Zugang zu medizinischer Versorgung geholfen. Die Behandlungskosten trägt die studierende Person und macht sie bei ihrer Versicherung geltend. Die Behandlung erfolgt durch zugelassene Fachkräfte; für deren Ergebnis haftet die Schule nicht.

9.4 Krankheit und Anwesenheit

Wer sichtlich krank in die Schule kommt (etwa mit Grippe, Fieber oder anderen ansteckenden Erkrankungen), kann zum Schutz von Mitarbeitenden und Mitstudierenden vom Unterricht ausgeschlossen werden. Dadurch versäumter Unterricht wird nicht nachgeholt, gutgeschrieben oder erstattet.

9.5 Gesundheitliche Vorbedingungen

Alle Studierenden — Erwachsene wie Minderjährige — müssen der Schule bei der Buchung bestehende Erkrankungen, laufende Behandlungen oder Allergien mitteilen. So kann angemessen unterstützt werden. Für Komplikationen aus nicht angegebenen Vorbedingungen haftet die Schule nicht. Sie behält sich vor, eine Buchung ohne Erstattung zu beenden, wenn nicht angegebene Vorbedingungen ein Risiko für die betroffene Person oder andere darstellen.

9.6 Meldung von Unfällen und Vorfällen

Alle Unfälle, Erkrankungen und sicherheitsrelevanten Vorfälle sind unverzüglich einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zu melden. Meldungen werden dokumentiert und geprüft, damit angemessen nachgegangen werden kann. Die Schule ergreift angemessene Maßnahmen, kann aber keine Ergebnisse über das praktisch Mögliche hinaus zusichern.

10. Schutz Minderjähriger (unter 18 Jahren)

Die Schule schätzt ihre jüngeren Studierenden und nimmt deren Sicherheit und Wohlergehen sehr ernst. Wir setzen uns für ein sicheres, unterstützendes und respektvolles Umfeld für alle unter 18 Jahren ein. Während des Unterrichts, der Aktivitäten und der von der Schule organisierten Transfers besteht eine angemessene Aufsicht, und alle Mitarbeitenden, die mit Minderjährigen arbeiten, werden nach maltesischen Schutzvorschriften überprüft. Bei allen angemessenen Schutzmaßnahmen bleiben Eltern und Erziehungsberechtigte jederzeit rechtlich für ihre Kinder verantwortlich.

10.1 Fürsorgepflicht und Aufsicht

Die Schule hat eine Fürsorgepflicht für die Sicherheit und das Wohlergehen aller Studierenden unter 18 Jahren. Während des Unterrichts, der Aktivitäten und der von der Schule organisierten Transfers wird Aufsicht geführt. Außerhalb dieser Zeiten sind die Regeln der Schule sowie der Gastfamilie beziehungsweise der Residenz einzuhalten. Eltern und Erziehungsberechtigte bleiben jederzeit rechtlich verantwortlich.

10.2 Einwilligung der Eltern (Minderjährige)

Eltern und Erziehungsberechtigte von Studierenden unter 18 Jahren müssen vor der Anreise schriftlich in eine medizinische Notfallbehandlung einwilligen. In ernsten Fällen unternimmt die Schule alles, um Eltern oder Erziehungsberechtigte zu erreichen; eine dringend erforderliche medizinische Behandlung wird dadurch jedoch nicht verzögert. Eltern und Erziehungsberechtigte sollten außerdem schriftlich mitteilen, wenn sie nicht damit einverstanden sind, dass Mitarbeitende bei leichten Beschwerden übliche rezeptfreie Mittel (etwa Paracetamol, Antihistaminika) verabreichen.

10.3 Einschränkungen

Studierenden unter 18 Jahren ist es nicht gestattet, Alkohol oder Tabak zu kaufen oder zu konsumieren oder sich unangemessen zu verhalten (einschließlich Drogenkonsum, sexueller Handlungen, Belästigung oder Mobbing). Diese Regeln gelten nach maltesischem Recht, unabhängig von den Vorschriften des Heimatlandes. Verstöße können Disziplinarmaßnahmen bis hin zum Ausschluss nach sich ziehen; Eltern und Erziehungsberechtigte werden unverzüglich informiert.

10.4 Unterkunft

Studierende unter 18 Jahren werden getrennt von erwachsenen Studierenden untergebracht, entweder in sorgfältig ausgewählten Gastfamilien oder in ausgewiesenen Bereichen der Residenz. Die Unterkunft wird so gewählt, dass ein altersgerechtes Umfeld entsteht, nach Möglichkeit gemeinsam mit Gleichaltrigen.

10.5 Ausgangszeiten und Verhaltensregeln

Für Studierende unter 18 Jahren gelten folgende Ausgangszeiten: 16-Jährige: Sonntag–Donnerstag 23:00 Uhr; Freitag und Samstag 00:00 Uhr (Mitternacht). 17-Jährige: Sonntag–Donnerstag 00:00 Uhr (Mitternacht); Freitag und Samstag 01:00 Uhr.

Verstöße gegen Ausgangszeiten oder andere Schulregeln werden Eltern und Erziehungsberechtigten gemeldet. Schwere oder wiederholte Verstöße können die Rückreise nach Hause bedeuten, auf Kosten der Eltern oder Erziehungsberechtigten und ohne Erstattung für nicht genutzten Unterricht, nicht genutzte Unterkunft oder andere Leistungen.

Es wird erwartet, dass sich alle verantwortungsvoll verhalten, Mitarbeitenden, Mitstudierenden und Gastfamilien mit Respekt begegnen und sämtliche Regeln von Schule und Unterkunft einhalten.

10.6 Überprüfung der Mitarbeitenden

Alle Mitarbeitenden, die mit Minderjährigen arbeiten, benötigen ein Führungszeugnis der Police of Malta (POMA) sowie eine Schulung zum Kinderschutz nach maltesischem Recht und internationalen Standards. Die Schule stellt sicher, dass diese Anforderungen erfüllt sind; die Nachweise können aus Gründen der Vertraulichkeit nicht herausgegeben werden.

11. Verhalten und Disziplin

11.1 Erwartete Standards

Es wird erwartet, dass sich alle jederzeit verantwortungsvoll und respektvoll verhalten — in der Schule, in der Unterkunft, bei Aktivitäten und Ausflügen sowie im weiteren Umfeld, wenn sie die Schule vertreten. Dazu gehört: Mitstudierenden, Mitarbeitenden, Gastfamilien und der örtlichen Gemeinschaft mit Respekt zu begegnen; pünktlich zu Unterricht, Aktivitäten und Transfers zu erscheinen; im Unterricht und bei Schulaktivitäten Englisch zu sprechen; sich aktiv am Unterricht und an Aktivitäten zu beteiligen, zum eigenen Fortschritt und zu dem der anderen; Telefone und andere Geräte im Unterricht nur mit Zustimmung der Lehrkraft zu nutzen, damit sie das Lernen unterstützen und nicht davon ablenken; die Kleiderordnung der Schule einzuhalten: gepflegte, legere Kleidung, die für ein akademisches Umfeld angemessen und frei von anstößigen Bildern oder Aufschriften ist.

11.2 Verbotenes Verhalten

Streng untersagt ist:

Mobbing, Belästigung, Einschüchterung oder Cybermobbing; Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung; Vandalismus, Diebstahl oder der Missbrauch von Eigentum und Einrichtungen der Schule; Besitz oder Konsum von Drogen, Alkohol oder anderen verbotenen Substanzen; Plagiate, Täuschung oder anderes unredliches Verhalten im Studium; Missbrauch von Technik, einschließlich der unangemessenen Nutzung des Schul-WLANs, von Geräten oder sozialen Netzwerken.

11.3 Maßnahmen

Verstöße gegen die Verhaltensregeln der Schule können Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen, darunter: mündliche oder schriftliche Verwarnungen; vorübergehender Ausschluss von Unterricht, Aktivitäten oder Unterkunft; Ausschluss von Schule und Unterkunft ohne Erstattung bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten.

Schweres Fehlverhalten (einschließlich Drogenkonsum, Diebstahl, Körperverletzung oder Belästigung) wird der Polizei gemeldet, wo das Gesetz es verlangt. Plagiate oder Täuschung können akademische Folgen haben, bis hin zur Nichtausstellung von Zertifikaten, und ebenfalls Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. Über Disziplinarmaßnahmen entscheidet die Schulleitung. Bei Suspendierung oder Ausschluss erfolgt keine Erstattung.

12. Beschwerden und Rückmeldungen

12.1 Wie man sich beschwert

Wer sich beschweren möchte, spricht zunächst mit der zuständigen Person (etwa Lehrkraft, Aktivitätsleitung, Unterkunftsanbieter). Lässt sich die Sache so nicht klären, ist sie der Studienleitung (bei akademischen Fragen) oder der zuständigen Person für Unterkunft und Studierendenbetreuung (bei Unterkunfts- und Betreuungsfragen) zu melden. Schwere Beschwerden können außerdem an die Schulleitung gerichtet werden. Beschwerden, die dieses Stadium erreichen, müssen schriftlich erfolgen (per E-Mail oder über das offizielle Beschwerdeformular).

12.2 Bearbeitung und Fristen

Beschwerden werden innerhalb von 2 Werktagen bestätigt und zügig geprüft. Die Schule ist bestrebt, sie nach Möglichkeit innerhalb von 10 Werktagen zu klären. Wird mehr Zeit benötigt, wird über den Fortgang informiert. Bei Beschwerden zur Unterkunft ist der Schule angemessene Zeit zur Klärung zu geben. Wird eine geeignete Lösung angeboten und dennoch ausgezogen, oder wird ausgezogen, bevor die Schule handeln konnte, gilt dies als Stornierung, und es erfolgt keine Erstattung.

12.3 Zeitpunkt der Beschwerde

Beschwerden müssen während des Aufenthalts vorgebracht werden, damit die Schule Gelegenheit hat, die Sache zu klären. Beschwerden, die erst nach der Abreise eingehen, können für Entschädigung oder Erstattung nicht berücksichtigt werden. Eine Entschädigung liegt, wo sie in Betracht kommt, im alleinigen Ermessen der Schule und nur dort, wo sie gerechtfertigt ist.

12.4 Gelegenheiten zur Rückmeldung

Während des Aufenthalts sind alle eingeladen, in der ersten Woche und in der Kursmitte Rückmeldebögen auszufüllen, am Ende außerdem einen Abschlussfragebogen. Rückmeldebögen gelten nicht als förmliche Beschwerde, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben wird.

12.5 Externe Eskalation

Lässt sich eine Beschwerde intern nicht klären, kann die zuständige Akkreditierungsstelle angesprochen werden (etwa der ELT Council Malta oder Eaquals).

13. Zertifikate

13.1 Teilnahmebescheinigung

Am Ende des Kurses wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, sofern die Anwesenheitsvorgabe der Schule erfüllt ist (mindestens 85 % Anwesenheit) und alle Kursgebühren vollständig gezahlt wurden.

Maßgeblich ist die Zahl der tatsächlich besuchten Einheiten, nicht allein die Dauer der Anmeldung. Wer die Anwesenheitsvorgabe nicht erfüllt, erhält nur einen Studienbericht.

13.2 Ersatzbescheinigungen

Ersatzbescheinigungen werden auf Anfrage kostenlos ausgestellt.

14. Datenschutz und Einwilligung in Bildaufnahmen

14.1 Datenschutz (DSGVO)

Die Schule verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Die Daten der Studierenden werden zum Zweck der Anmeldung, der Kursverwaltung, der Organisation der Unterkunft und zur Erfüllung rechtlicher Pflichten erhoben. Sie werden sicher gespeichert und nur dann an Dritte weitergegeben (etwa Unterkunftsanbieter, Versicherer, Behörden), wenn dies zur Erbringung der Leistungen oder zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen erforderlich ist.

14.2 Verwendung der Daten

Die Angaben werden nur so lange aufbewahrt, wie es für betriebliche oder rechtliche Zwecke erforderlich ist. Nach der DSGVO besteht das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Daten können außerdem an zuständige Stellen weitergegeben werden (etwa Visums- und Einwanderungsbehörden, Kinderschutzstellen), wo das Gesetz es verlangt.

14.3 Einwilligung in Foto- und Videoaufnahmen

Die Schule kann während des Unterrichts und bei Aktivitäten Fotos oder Videos für Marketing- und Werbezwecke aufnehmen (etwa für Website, Broschüren, soziale Netzwerke). Am ersten Tag wird auf dem Einwilligungsformular der Schule um Zustimmung gebeten. Für Studierende unter 18 Jahren ist vor einer Verwendung die schriftliche Einwilligung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Eine erteilte Einwilligung kann später schriftlich widerrufen werden. Die Schule unternimmt dann angemessene Anstrengungen, die künftige Verwendung des Bildes in Werbematerialien zu unterlassen.

15. Höhere Gewalt

Die Schule haftet nicht dafür, wenn Leistungen aufgrund von Umständen außerhalb ihres zumutbaren Einflusses nicht erbracht werden können oder gestört, eingeschränkt oder angepasst werden. Dazu zählen unter anderem: Krieg, Terrorismus, Streiks, Natur- oder von Menschen verursachte Katastrophen, staatliche Beschränkungen, Pandemien oder gesundheitliche Notlagen sowie außergewöhnlich schweres Wetter. In diesen Fällen bestehen keine Ansprüche auf Erstattung oder Entschädigung. Wo möglich, kann die Schule Online-Alternativen anbieten; diese gelten als Erfüllung der Leistung.

16. Haftung und Rechtliches

16.1 Haftungsbeschränkung

Die Schule unternimmt alle zumutbaren Schritte für einen sicheren und hochwertigen Betrieb. Die Haftung für Verlust, Schaden, Krankheit, Unfall oder Verletzung ist jedoch auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Für Verlust oder Beschädigung persönlichen Eigentums haftet die Schule zu keiner Zeit, auch nicht auf dem Schulgelände (etwa in Unterrichtsräumen, Gemeinschaftsbereichen oder am Empfang), ebenso wenig für Leistungen Dritter (etwa Transport, Ausflüge oder nicht unmittelbar über die Schule gebuchte Unterkunft). Wo Leistungen Dritter über die Schule vermittelt werden, beschränkt sich die Haftung auf die sorgfältige Auswahl der Anbieter. Die Gesamthaftung der Schule ist auf die von der studierenden Person an die Schule gezahlten Gesamtgebühren begrenzt. Diese Klausel schränkt keine Haftung ein, die nach maltesischem Recht nicht ausgeschlossen werden kann.

16.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt maltesisches Recht. Für Streitigkeiten aus ihnen sind ausschließlich die maltesischen Gerichte zuständig.

17. Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung

17.1 Verpflichtung der Schule

Die Schule setzt sich dafür ein, ihre Umweltwirkung zu verringern und nachhaltige Praktiken in ihrem gesamten Betrieb zu fördern. Wo immer möglich, arbeiten wir mit Lieferanten und Partnern zusammen, die unser Engagement für Nachhaltigkeit und für die örtliche Gemeinschaft teilen.

17.2 Beitrag der Studierenden

Alle sind eingeladen, während ihres Aufenthalts zur Nachhaltigkeit beizutragen: Abfall richtig trennen und entsorgen; Energie und Wasser sparen (etwa Licht und Klimaanlage ausschalten, wenn sie nicht gebraucht werden); Einwegplastik und unnötigen Abfall vermeiden; Mehrwegflaschen nutzen — Trinkwasser gibt es in der Schule, eigene wiederverwendbare Flaschen sind mitzubringen.

17.3 Gemeinschaft und Kultur

Die Schule fördert die örtliche Kultur und lokale Betriebe und ermutigt dazu, Malta auf eine Weise zu erleben, die der örtlichen Wirtschaft zugutekommt und die Umwelt achtet.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Gesamte Vereinbarung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem Anmeldeformular und etwaigen besonderen Angebotsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen der studierenden Person und der Schule.

18.2 Änderungen

Die Schule kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit in angemessenem Umfang ändern. Aktualisierte Fassungen werden auf der Website der Schule veröffentlicht und gelten für alle künftigen Buchungen.

18.3 Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach maltesischem Recht unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft.

19. Nützliche Informationen

19.1 Notruf- und Schulkontakte

  • Notruf: 112
  • Notfallnummer der Schule: +356 9979 0890
  • Anschrift der Schule: Triq id-Dragunara, St Julian’s, STJ 3141
  • Allgemeine Auskünfte per E-Mail:

19.2 Supermärkte in der Nähe

  • SPAR Express St Julian’s – rund um die Uhr geöffnet
  • Miracle Foods – 08:00 bis 21:00 Uhr, Montag bis Samstag; 09:00 bis 19:00 Uhr, Sonntag
  • The Convenience Shop (Swieqi) – 07:00 bis 21:00 Uhr, Montag bis Sonntag
  • The Convenience Shop (Paceville) – 07:00 bis 12:00 Uhr, Montag bis Sonntag
  • Dave's – 07:30 bis 21:30 Uhr, Montag bis Sonntag
  • Welbees Supermarket – 08:30 bis 22:00 Uhr, Montag bis Samstag; 09:00 bis 21:00 Uhr, Sonntag
  • Wenzhou Asian Supermarket – 09:00 bis 22:00 Uhr, Montag bis Sonntag

19.3 Einkaufszentren in der Nähe

  • Baystreet Shopping Complex – St George's Bay, St Julian's. Öffnungszeiten: 10:00 bis 22:00 Uhr (Montag bis Sonntag)
  • Mercury Shopping Centre – St George’s Street, St Julian’s. Öffnungszeiten: 10:00 bis 22:00 Uhr (Montag bis Sonntag)

19.4 Apotheke und Arzt

  • JV's Pharmacy (Swieqi). Tel.: +356 2137 1062. Öffnungszeiten: 08:30–20:30 Uhr, Montag bis Donnerstag; 08:30–19:00 Uhr, Freitag; sonntags und an Feiertagen geschlossen
  • Potter’s Pharmacy (Paceville). Tel.: +356 2136 3244. Öffnungszeiten: 08:30–20:00 Uhr, Montag bis Samstag; sonntags und an Feiertagen geschlossen
  • Arzt: Dr Mark Schembri Wismayer (Allgemeinmedizin)

19.5 Apps, Taxis und Lieferdienste

Das PDF führt empfohlene Apps, Taxidienste sowie Essens- und Lebensmittellieferdienste als Anbieterlogos und nicht als Text auf; sie lassen sich hier daher nicht wiedergeben. Bitte sehen Sie ins PDF oder fragen Sie am Empfang.

19.6 Kontakt

  • +356 2138 4139
  • +356 9930 0009
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